In der Schweiz bietet das Wechselkennzeichen eine praktische Möglichkeit für Fahrzeughalter, mehrere Fahrzeuge mit einem einzigen Nummernschild zu nutzen. Diese Option ist besonders vorteilhaft für diejenigen, die verschiedene Fahrzeuge besitzen, aber nicht gleichzeitig nutzen. Im Jahr 2025 gibt es jedoch spezifische Regelungen und Bedingungen, die es zu beachten gilt.
Ein Wechselkennzeichen ermöglicht es Fahrzeughaltern, ein einziges Nummernschild für mehrere Fahrzeuge zu verwenden. Dies bedeutet, dass nur eines der Fahrzeuge gleichzeitig auf öffentlichen Straßen betrieben werden darf. Die Fahrzeuge müssen dabei denselben Halter haben und im gleichen Kanton zugelassen sein. Zudem müssen sie der gleichen Fahrzeugkategorie angehören, beispielsweise zwei Autos oder zwei Motorräder. Eine Kombination aus Auto und Motorrad ist nicht möglich. (comparis.ch)
Für das Wechselkennzeichen können maximal zwei Fahrzeuge derselben Kategorie genutzt werden. Bei bestimmten Fahrzeugtypen wie Oldtimern, Anhängern, Nutzfahrzeugen und motorisierten Fahrrädern oder E-Bikes kann das Wechselkennzeichen für mehr als zwei Fahrzeuge verwendet werden. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton variieren, daher ist es ratsam, sich beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu informieren. (comparis.ch)
Die Nutzung eines Wechselkennzeichens erfordert, dass das Nummernschild stets an dem Fahrzeug angebracht ist, das aktuell auf öffentlichen Straßen bewegt wird. Bei Fahrzeugen ohne Nummernschild besteht Versicherungsschutz nur für Schäden, die auf nicht öffentlichen Verkehrsflächen entstehen. Es ist wichtig, dass der Halter sicherstellt, dass das Nummernschild korrekt am Fahrzeug angebracht ist, bevor es im öffentlichen Verkehr genutzt wird. (allianz.ch)
Die Gebühren für ein Wechselkennzeichen variieren je nach Kanton. In Zürich und Tessin betragen die Kosten beispielsweise 50 Franken, während sie in St. Gallen 40 Franken und in Basel-Stadt 70 Franken betragen. Zusätzlich zu diesen Gebühren können weitere Kosten für die Anpassung des Fahrzeugausweises und andere administrative Aufwendungen anfallen. Es ist daher empfehlenswert, sich direkt beim zuständigen Straßenverkehrsamt über die genauen Kosten zu informieren. (comparis.ch)
Um ein Wechselkennzeichen zu beantragen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
Versicherungsnachweis: Kontaktieren Sie Ihre Autoversicherung und informieren Sie sie über Ihren Wunsch, ein Wechselkennzeichen zu nutzen. Die Versicherung stellt dann den entsprechenden Nachweis aus.
Antrag beim Straßenverkehrsamt: Reichen Sie beim zuständigen Straßenverkehrsamt die folgenden Unterlagen ein:
Elektronischer Versicherungsnachweis für beide Fahrzeuge
Fahrzeugausweise der betreffenden Fahrzeuge
Ausgefülltes Antragsformular für das Wechselkennzeichen
Die genauen Anforderungen können je nach Kanton variieren, daher ist es ratsam, sich vorab beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu informieren. (comparis.ch)
Wenn ein Fahrzeug, das unter einem Wechselkennzeichen läuft, ersetzt wird, müssen folgende Schritte beachtet werden:
Abmeldung des alten Fahrzeugs: Melden Sie das alte Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt ab.
Anmeldung des neuen Fahrzeugs: Melden Sie das neue Fahrzeug unter dem bestehenden Wechselkennzeichen an. Hierfür sind der elektronische Versicherungsnachweis und der Fahrzeugausweis des neuen Fahrzeugs erforderlich.
Es ist wichtig, dass diese Schritte zeitnah durchgeführt werden, um den Versicherungsschutz und die Gültigkeit des Wechselkennzeichens aufrechtzuerhalten. (comparis.ch)
Vorteile:
Kosteneinsparungen: Durch die Nutzung eines Wechselkennzeichens können sowohl bei der Straßenverkehrsabgabe als auch bei der Haftpflichtversicherung erhebliche Einsparungen erzielt werden. (comparis.ch)
Flexibilität: Fahrzeughalter können verschiedene Fahrzeuge nutzen, ohne für jedes ein separates Nummernschild benötigen zu müssen.
Einschränkungen:
Nutzungseinschränkung: Nur eines der Fahrzeuge darf gleichzeitig auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
Verwaltungsaufwand: Bei Fahrzeugwechseln oder Änderungen müssen entsprechende Anpassungen beim Straßenverkehrsamt vorgenommen werden.
Beispiel 1: Ein Fahrzeughalter besitzt einen Alltagswagen und einen Oldtimer, den er nur bei schönem Wetter fährt. Mit einem Wechselkennzeichen kann er beide Fahrzeuge nutzen, ohne für jedes ein separates Nummernschild zu benötigen.
Beispiel 2: Ein Landwirt besitzt einen Traktor und einen Nutzfahrzeug. Beide Fahrzeuge werden saisonal genutzt. Durch das Wechselkennzeichen kann er beide Fahrzeuge mit einem einzigen Nummernschild betreiben.
Neben dem Wechselkennzeichen gibt es weitere Möglichkeiten der Fahrzeugzulassung, wie beispielsweise die Deponierung des Nummernschilds. Bei der Deponierung wird das Nummernschild beim Straßenverkehrsamt hinterlegt, und es fallen keine Verkehrsabgaben oder Versicherungsprämien an. Diese Option ist besonders für Fahrzeuge geeignet, die nur saisonal genutzt werden. (allianz.ch)
Für weitere Informationen und spezifische Fragen zum Wechselkennzeichen wenden Sie sich bitte an das zuständige Straßenverkehrsamt Ihres Wohnkantons. Dort erhalten Sie detaillierte Auskünfte zu den geltenden Bestimmungen und Verfahren.
Die Nutzung eines Wechselkennzeichens kann für viele Fahrzeughalter eine sinnvolle und kosteneffiziente Option sein. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen kantonalen Regelungen zu beachten und die erforderlichen Schritte korrekt durchzuführen, um von den Vorteilen dieser Option profitieren zu können.